Die Bundesregierung plant eine Änderung zum Unterhaltsrecht für Geschiedene.
Für den Unterhaltsanspruch der geschiedenen Ehegatten gemäß § 1578b BGB soll klargestellt werden, dass eine Befristung oder Kürzung aus Billigkeitsgründen nicht nur bei konkreten ehebedingten Nachteilen, sondern auch bei einer bloßen langjährigen Ehedauer ausgeschlossen sein kann. Langjährige Ehen werden damit, wie vom Gesetzgeber beabsichtigt, besonders privilegiert.
Mit der Gesetzesänderung reagiert die Regierung auf die Kritik auf die seit einigen Jahren geltende Reform des Unterhaltsrechts. Seither sind geschiedene Ehegatten verstärkt für ihren eigenen Lebensunterhalt verantwortlich. Vor allem Frauen, die viele Jahre in einer Ehe mit traditioneller Rollenverteilung gelebt und sich um Kinder und Haushalt gekümmert haben, stehen seit der Reform meist deutlich schlechter da, als nach den früheren Regelungen.