Der Bundesrat hat am 14.10.2016 eine Gesetzesinitiative beschlossen (BR-Drucks. 505/16) nach der sich Ehegatten und Lebenspartner im Bereich der Gesundheitssorge nach Unfällen und Ähnlichem künftig für einen beschränkten Zeitraum automatisch vertreten dürfen.
Regelungen in Vorsorgevollmachten sollen aber vorrangig bleiben. Bei längerfristigen Erkrankungen soll es aber wie bisher dabei bleiben, dass ein Betreuungsverfahren einzuleiten ist, wenn keine Vorsorgevollmacht existiert. Die Gesetzesinitiative liegt der Bundesregierung vor.
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