Jeder Unterhaltsgläubiger hat einen Anspruch darauf, für den Unterhalt einen Titel zu erhalten. Dies gilt sogar dann, wenn der Unterhalt regelmäßig und pünktlich bezahlt wird. Auch in diesem Fall kann somit ein gerichtliches Verfahren zum Unterhalt eingeleitet werden, wenn der Unterhaltspflichtige der Aufforderung eine Jugendamtsurkunde zu errichten, nicht nachkommt.
Ihr Kanzleiteam!