Neben der Vorsorge durch eine Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) denken Sie bitte immer auch an die Errichtung von sog. Vorsorgeverfügungen:
Im Überblick:
• Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht dient der Vermeidung einer gerichtlichen Betreuung. Ist man selbst aufgrund Erkrankung, Alter oder Gebrechen nicht mehr handlungsfähig, kann man mit der Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson mit der Vertretung in Vermögens-, sowie persönlichen Angelegenheiten umfassend bevollmächtigen.
• Bankvollmacht
Bei der Bankvollmacht handelt es sich um eine bei einem konkreten Institut durch bankseitiges Formular erteilte Vollmacht. Diese gilt lediglich für Verfügungen bei der betreffenden Bank und entspricht bei weitem nicht dem Umfang einer Vorsorgevollmacht. Dennoch kann die Errichtung einer Bankvollmacht neben einer Vorsorgevollmacht aus Gründen einer schnellen und effektiven Handlungsfähigkeit sinnvoll und empfehlenswert sein.
• Betreuungsverfügung
In der Betreuungsverfügung bestimmt man die Person des Betreuers für den Fall einer erforderlichen gerichtlichen Betreuung.
• Patientenverfügung
Mit der Patientenverfügung werden i.d.R. Regelungen für den Fall eines bestimmten Behandlungsabbruchs in Folge von unheilbar oder tödlich verlaufenden Krankheiten etc. getroffen.
Bitte prüfen Sie für sich im Einzelfall, ob und welche dieser Verfügungen in Ihrem Fall
erforderlich und auch gewollt sind.
Das Ausfüllen von Vorlagen oder Muster kann eine individuelle Auseinandersetzung und Beratung mit einem Anwalt und ggf. einem Arzt Ihres Vertrauens nicht ersetzen.
Ihr Kanzleiteam