Fachanwälte für Erbrecht in München: Ihre Experten für die Erstellung eines Erbvertrags
Erblasser können Verfügungen von Todes wegen in Form eines Testaments treffen. Ein Erbvertrag wird geschlossen, wenn eine starke Bindung des Erblassers an seine Verfügung erreicht werden soll. Im Gegensatz zum gemeinschaftlichen Testament kann ein Erbvertrag nicht nur von Ehegatten, bzw. Lebenspartnern geschlossen werden, sondern auch von sonstigen Personen, z.B. zwischen Eltern und Ihren Kindern.
Ihre Rechtsanwälte in München für Erbrecht und
Familienrecht mit Kompetenz in Mediation.
Claudia Seidl
Dr. Vanessa Hohenbleicher
Katharina Mirz
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