Pflichtteilsrecht in München und Umgebung: Unsere Anwälte unterstützen Sie
Das Pflichtteilsrecht beinhaltet den Anspruch eines Abkömmlings des Erblassers, des Ehegatten des Erblassers oder der Eltern des Erblassers, wenn diese durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Der Pflichtteilsanspruch beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und muss ausdrücklich geltend gemacht werden. Der Pflichtteilsanspruch verjährt mit einer Frist von 3 Jahren ab dem Zeitpunkt der Kenntnis.