Fachanwältin für Erb- und Familienrecht
„Im Familien- und Erbrecht trifft man Menschen oft in Extremsituationen an. Die fachliche Betreuung steht für uns an oberster Stelle, aber wir wollen die Menschen auch als Problemlöser begleiten. Dazu ist es wichtig, dass man die emotionalen Aspekte nicht aus dem Blick verliert.“
– Dr. Vanessa Hohenbleicher
Rechtsanwältin
- Jurastudium an der Ludwig Maximilian Universität München
- 1998 Zweites Juristisches Staatsexamen
- 1999 Zulassung als Rechtsanwältin
- 2000 – 2009 Sozia Kanzlei Maltry Rechtsanwältinnen, München
- 2002 Fachanwältin für Familienrecht
- 2008 Lehrgang Zertifizierte Testamentsvollstreckerin, Nachlasspflegerin und Nachlassverwalterin (GJI)
- 2009 Gründung Kanzlei Seidl Hohenbleicher Mirz, München
- 2011 Fachanwältin für Erbrecht
Vortragstätigkeit zum Thema:
Erbrecht
Familienrecht
Promotion zur Frage von Unterhaltsverzichtsverträgen an der Universität Regensburg, Prof. Dieter Henrich
Mitgliedschaften:
- Deutscher Anwaltsverein (DAV)
- AG Familienrecht (DAV)
- AG Erbrecht (DAV)
- Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)
- Deutscher Juristinnenbund (djb)
- Münchner Anwaltsverein e.V.
- Deutscher Familiengerichtstag e.V.
- Rechtsanwaltskammer München