Am 30.06.2017 verabschiedete der Bundetag den Gesetzentwurf “zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts”. Am 20.07.2017 unterzeichnete Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz zur Ehe für alle. Es soll am 01.10.2017 in Kraft treten.
Was heißt das nun für gleichgeschlechtliche Paare?
Künftig können auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Bisher war nur die eingetragene Lebenspartnerschaft möglich, die als “gleichwertig”, aber nicht “identisch” mit der Ehe angesehen wurde.
Im Zukunft wird es also in § 1353 Abs. 1 BGB heißen: “Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen”.
Die praktische Folgen liegen vor allem im Adoptionsrecht. Es gab für Paare einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lediglich die Möglichkeit einer sog. Sukzessivadoption – ein Lebenspartner konnte ein Kind annehmen, welches der andere bereits adoptiert hatte. Eine gleichzeitige Adoption war verboten. Durch das neue Gesetzt wird dies möglich sein. Eine komplette Gleichstellung fehlt nur noch dahingehend, falls ein Ehegatte ein Kind gebärt. Der andere Ehegatte muss das Kind dann trotz bestehender Ehe als Stiefkind adoptieren. In allen anderen Bereichen sind die eingetragenen Lebenspartner bereits gleichgestellt.
Doch was heißt das nun für bereits eingetragenen Lebenspartnerschaften?
Diese werden nicht automatisch zu Ehegatten. Vielmehr müssen die eingetragenen Lebenspartner gemeinsam persönlich zum Standesamt und dort erklären, dass sie künftig in einer gleichgeschlechtlichen Ehe leben wollen und so die eingetragenen Lebenspartnerschaft umwandeln. Eine Pflicht dazu betshet nicht; die Lebenspartnerschaften könne als solche weitergeführt werden. Für bisher nicht verbundene gleichgeschlechtliche Paare gibt es künftig allerdings nur noch die Ehe, Lebenspartnerschaften können nicht mehr geschlossen werden.
Bis die ersten gleichgeschlechtlichen Paare die Ehe schließen können, wird es allerdings noch ein paar Monate dauern. Nachdem der Bundespräsident das Gesetz unterschrieben hat, haben die Standesämter drei Monate Zeit, sich vorzubereiten. Es wird also vielerorts wohl erst ab November 2017 möglich sein, die ersten gleichgeschlechtlichen Ehen zu schließen.
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