Wenn es zum Streit ums Erbe kommt
Erbrechtsstreitigkeiten zeichnen sich – ähnlich wie Familienrechtskonflikte – meist durch eine hohe Emotionalität aus. Oft spielt eine ganze Familiengeschichte mit hinein, persönliche Perspektiven und manchmal auch Verletzungen spielen dabei eine große Rolle. Für uns als Anwältinnen besteht die Herausforderung darin, von der emotionalen Ebene auf eine sachliche zu finden – freilich ohne die menschlichen Aspekte auszublenden.
Ein hohes Maß an Erfahrung, Kompetenz und Einfühlungsvermögen tragen dazu bei, jeweils Lösungen herauszuarbeiten, die für alle Beteiligten annehmbar sind. Oft lassen sich auch außergewöhnliche Möglichkeiten entdecken, wie beispielsweise Alternativen zu einer scheinbar unvermeidlichen Veräußerung einer Immobilie. Viele ahnen nicht, wie viele Möglichkeiten das Gesetz am Ende doch zulässt.
Unsere Aufgabe als sachliche Berater ist es, die unterschiedlichen Interessen zu sondieren und neue Perspektiven aufzutun. Die eigene Betroffenheit verstellt oft den Blick auf gangbare Wege, die sich im Nachhinein als wertvoll erweisen. Und damit ist nicht nur der materielle Wert gemeint, sondern auch der menschliche.


An das Morgen denken – vom Testament bis zur Vollmacht
Viele Menschen beschäftigen sich nicht damit, was das Gesetz für die Vermögensnachfolge vorsieht. Damit sind Erbschaftsstreitigkeiten nahezu vorprogrammiert. In unserer Erbengesellschaft nehmen sie Jahr für Jahr zu.
Auch weil die für den Standardfall konzipierten gesetzlichen Regelungen der gesellschaftlichen Realität häufig nicht gerecht werden – bei Patchwork-Konstellationen zum Beispiel oder wenn der oder die Verstorbene mehrfach verheiratet war. Dann werden Personen qua Gesetz in einer Erbengemeinschaft zusammengeschlossen, die nicht wirklich miteinander auskommen und trotzdem einvernehmliche Lösungen finden sollen. In den meisten Fällen führt dies zu Streit. Und oft auch zu erheblichen Verlusten, weil ein Nachlass auf unwirtschaftliche Weise, etwa durch Versteigerung, verwertet werden muss.
Vermeidbar sind derlei Streitigkeiten durch rechtzeitige Beratung und vertragliche Vorsorge. Als Kanzlei beraten wir kompetent und abgestimmt auf die jeweilige persönliche Situation bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen. Natürlich kann jeder sein Testament auch im Alleingang aufsetzen. Allerdings bergen diese privaten Testamente oft Tücken, weil juristische Begriffe in einem falschen Kontext verwendet werden – nicht selten mit einer anderen als der gewünschten Konsequenz.
Der Aufwand eines Testamentsentwurfs richtet sich nach dem Umfang des Vermögens, bei einfachen Fällen ist es meist in drei Sitzungen zu bewältigen. Auch Vorsorgevollmachten für Notsituationen empfehlen wir grundsätzlich und altersunabhängig für jeden Menschen – immer vorausgesetzt, dass eine vertrauenswürdige Person gibt, die dann zur Verfügung steht. Auch hier beraten und begleiten wir gerne.
Themen:
Erbvertrag I Pflichtteilsrecht I Testamentsgestaltung I Patientenverfügung I Vorsorgevollmacht

Kontaktieren Sie uns!
- Tel.: +49 (0) 89 / 18 94 164 – 0
- Fax: +49 (0) 89 / 18 94 164 – 22
- kontakt(at)kanzlei-shm.de