Warum ein Ehevertrag alles andere als unromantisch ist
In der Regel beginnt eine Ehe sehr romantisch – und so soll es auch sein. Für den Gesetzgeber allerdings ist die Ehe in erster Linie eine vertragliche Übereinkunft zweier Menschen, die ihr Leben teilen wollen. Das hört sich nicht ganz so romantisch an, aber es spiegelt die Verantwortung, die man für seinen Partner übernimmt. Wie umfassend diese vertraglichen Aspekte und deren Folgen sind, ist vielen Menschen nicht bewusst.
Sehr häufig werden die gesetzlichen Vorgaben der persönlichen Situation nicht wirklich gerecht. In diesen Fällen empfiehlt es sich, die gesetzlichen Vorgaben durch persönliche Vereinbarungen zu ergänzen bzw. zu ersetzen. Als Kanzlei begleiten wir solche individuelle Vereinbarungen mit fachlicher Expertise. Wir klären über alle wichtigen gesetzlichen Konsequenzen auf und gestalten ein Vertragskonzept, das die persönliche Situation berücksichtigt.

Wenn Paare auseinander gehen – Trennung und Scheidung
Im Falle einer Scheidung besteht grundsätzlich Anwaltspflicht. Unsere Erfahrung ist, dass es ohne Anwalt oft zu Vereinbarungen kommt, die von einem Teil nicht gewollt oder nicht richtig verstanden sind. Unter Umständen kommt die Klärung solcher Konflikte dann teurer, als wenn man von Anfang an einen Anwalt zu Rate gezogen hätte.
Je früher man rechtliche Klarheit herbeiführen kann, um so eher lassen sich Konflikte vermeiden. Unser Ziel ist es, möglichst zügig tragfähige Vereinbarungen zu arrangieren, die oft auch eine gerichtliche Auseinandersetzung verhindern können. Wenn alle Beteiligten über ihre Rechte und Verpflichtungen Bescheid wissen, findet sich oft viel schneller eine gute Lösung.
Häufig kann man beobachten, dass sich die Situation verbessert, wenn die Strukturen erst mal geregelt sind. Als Anwälte sehen wir uns in der Verantwortung, die Kommunikation aufrecht zu erhalten und Vertrauen wieder aufzubauen. Niemand hat etwas davon, wenn Menschen nur noch über Anwälte miteinander sprechen. Aber manchmal ist das ein notwendiger Zwischenschritt, um die Kommunikation wieder in Gang zu bringen.
Themen:
Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen I Sorgerecht I Umgangsrecht I Partnerschaftsverträge I Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung I Teilungsversteigerung I Versorgungsausgleich I Reform des Familienverfahrensrechts

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