Ein Ehevertrag kann vor oder auch nach der Eheschließung, ebenso wie anlässlich einer Trennung und Scheidung geschlossen werden. Ein Ehevertrag legt in der Regel Unterhalt, Vermögensaufteilung und Altersvorsorge für den Trennungs-, bzw. Scheidungsfall fest. Welche vertragliche Regelung anlässlich einer Eheschließung, Trennung oder Scheidung im Einzelfall geboten ist, ist jeweils anhand der individuellen Verhältnisse zu prüfen.
