Partnerschaftsverträge sind zwischen nichtehelichen und nichteingetragenen Lebenspartnerschaften möglich. Die Lebensgefährten können in einem Vertrag Regelungen treffen, mit denen sie Ihr Zusammenleben gestalten.

Partnerschaftsverträge sind zwischen nichtehelichen und nichteingetragenen Lebenspartnerschaften möglich. Die Lebensgefährten können in einem Vertrag Regelungen treffen, mit denen sie Ihr Zusammenleben gestalten.