Kanzlei SHM
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  • Umgangsrecht

    Umgangsrecht ist das Recht und die Pflicht eines Elternteils, der nicht mit dem Kind zusammenlebt, auf Umgang mit dem Kind, um die verwandtschaftliche Beziehung zu dem Kind aufrecht zu erhalten und einer Entfremdung vorzubeugen. Zudem ist das Umgangsrecht ein Recht des Kindes und in aller Regel Grundlage einer ungestörten Entwicklung.

    Junge Familie

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