Für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit regelt bestimmt und ermächtigt eine Person mit Hilfe der Vorsorgevollmacht eine andere Person bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Die Vorsorgevollmacht sollte vor allem die Gesundheitsfürsorge, Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten und die Vermögenssorge regeln und einen gewünschten Betreuer für den Fall der Anordnung einer Betreuung nennen.
