Die Frage, ob Impfungen von der Alltagssorge umfasst sind, ist derzeit noch nicht obergerichtlich entschieden.
Das Oberlandesgericht Jena geht davon aus, dass Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Pneumokokken, Rotaviren, Meningokokken C, Masern, Mumms und Röteln nicht von der Alltagssorge umfasst sind, da bei diesen Impfungen die Gefahr von gravierenden Komplikationen und Nebenwirkungen besteht. Es handelt sich somit um eine Entscheidung von erheblicher Bedeutung, die nicht von der Alltagssorge umfasst ist.
Etwas anderes könne nach der Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt für die empfohlenen Schutzimpfungen gelten, wie zum Beispiel Schweinegrippeimpfung.
Ihr Kanzleiteam!