Kanzlei SHM
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    Seidl Hohenbleicher Mirz

    Rechtsanwälte PartGmbB
    AG München PR 1788

    
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      Allgemeine Telefonzeiten:

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      Freitag:
      08.30 bis 14.00 Uhr

      sowie nach Vereinbarung

      Besprechungen werden telefonisch mit dem Sekretariat, gegebenenfalls auch nach Rücksprache mit der jeweiligen Rechtsanwältin, vereinbart. Für ein Erstgespräch wird eine volle Stunde in Ansatz gebracht.

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      Kosten

      Generell gilt: Die anwaltliche Tätigkeit ist kostenpflichtig.

      Erstberatung

      Die Erstberatung ist, wie der Name schon sagt, eine erste Beratung mit dem Ziel einer ersten rechtlichen Einschätzung der Angelegenheit in einem Gespräch. Durch die Erstberatung werden Sie in die Lage versetzt, zu entscheiden, ob Sie die Angelegenheit weiterverfolgen wollen oder nicht.

      Die Erstberatung dient nicht dazu, eine schnelle und vollständige Lösung des Problems zu bieten. Dies kann eine Erstberatung – außer in einfach gelagerten Fällen – üblicherweise nicht leisten. Ebenso wenig umfasst eine Erstberatung die Abfassung von Schreiben, die Führung von Telefonaten mit dem Gegner oder dessen Anwalt, die Prüfung von Prozessaussichten.

      Für die Erstberatung setzen wir ca. eine Stunde an und berechnen Kosten in Höhe von 190,00 € zzgl. MwSt.

      Rechtliche Vertretung

      Die Kosten der rechtlichen Vertretung richten sich – soweit nichts anderes vereinbart ist – sowohl für die außergerichtliche Tätigkeit, als auch für die gerichtliche Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), welches sich an Streitwerten und Rahmengebühren orientiert.

      Möglich ist es auch, z.B. ein Zeithonorar zu vereinbaren, welches sich der Höhe nach der Schwierigkeit der Sache, der wirtschaftlichen Bedeutung und den persönlichen Verhältnissen des Mandanten richtet.

      Außerdem ist die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich.

      Einmachglas gefüllt mit Münzen