Schon heute an morgen denken: Mit einer Patientenverfügung in München
Mit einer Patientenverfügung kann eine Person für den Fall ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und wie sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Die Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an die behandelnden Ärzte. Um festzulegen, wer die sich daraus ergebenden Entscheidungen für die betroffene Person treffen soll, bedarf es einer zusätzlichen Regelung entweder im Rahmen der Patientenverfügung oder in Form einer Vorsorgevollmacht.
Ihre Rechtsanwälte in München für Erbrecht und
Familienrecht mit Kompetenz in Mediation.
Claudia Seidl
Dr. Vanessa Hohenbleicher
Katharina Mirz
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