Reform des Familienverfahrensrechts: Wichtige Details im Überblick
Das neue Familienverfahrensrecht ist zum 01.09.2009 in Kraft getreten. Es handelt sich um das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, abgekürzt FamFG. Mit dem Familienverfahrensgesetz sind wichtige Änderungen im Familienverfahrensrecht eingeführt worden, wie z.B. das Ersetzen des Scheidungsurteils durch den Scheidungsbeschluss oder das große Familiengericht, wonach alle Streitigkeiten zwischen Ehegatten nunmehr beim Familiengericht durchzuführen sind.
Das FamFG umfasst nahezu 500 Vorschriften, die bisher im FGG, in der ZPO und in der Hausratsverordnung verstreuten Vorschriften werden aufgehoben.
Ihre Rechtsanwälte in München für Erbrecht und
Familienrecht mit Kompetenz in Mediation.
Claudia Seidl
Dr. Vanessa Hohenbleicher
Katharina Mirz
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