Ihr Rechtsanwalt für Teilungsversteigerung in München: Hilfreiche Tipps
Liegt eine Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft vor, wird dies als Teilungsversteigerung bezeichnet. Die Teilungsversteigerung kommt nur in Betracht, wenn eine Teilung in Natur eines gemeinschaftlichen Gegenstands ohne Verminderung des Wertes nicht möglich ist. Dies ist z.B. der Fall bei Immobilien. Sind zwei Ehegatten Miteigentümer einer Immobilie und können sie sich über die Aufteilung nicht einigen, kann auf Antrag eines jeden Beteiligten ein Teilungsversteigerungsverfahren durchgeführt werden.
Ihre Rechtsanwälte in München für Erbrecht und
Familienrecht mit Kompetenz in Mediation.
Claudia Seidl
Dr. Vanessa Hohenbleicher
Katharina Mirz
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