Ihre Fachanwälte für Familienrecht aus München: Was ist der Zugewinnausgleich?
Bei Ehescheidung wird der Zugewinn gem. § 1372 BGB nach den §§ 1373 – 1390 BGB ausgeglichen. Voraussetzung ist der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, der besteht, wenn die Ehegatten nichts anderes durch Ehevertrag bestimmt haben. Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt. Übersteigt der Zugewinn des einen Ehegatten den Zugewinn des anderen, so steht die Hälfte des Überschusses dem anderen Ehegatten als Ausgleichsforderung zu.
Ihre Rechtsanwälte in München für Erbrecht und
Familienrecht mit Kompetenz in Mediation.
Claudia Seidl
Dr. Vanessa Hohenbleicher
Katharina Mirz
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